General Terms and Conditions: Stefan Diller – Scientific Photography - Wuerzburg, Germany  Sorry, up to now only in German language....  Allgemeines   1.1 Alle Angebote, Lieferungen, digitale Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend  und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei  schriftlicher Bestätigung durch Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie.   1.2 Unsere Lieferbedingungen können nur durch sofortige Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab  Zugang beim Besteller wirksam abgelehnt werden Wurde das Bildmaterial elektronisch bzw. digital (per e-mail o.a.) versandt oder  über das Internet / online bezogen, ist den Lieferbedingungen ausdrücklich per E-mail an die Adresse diller@stefan-diller.com mit  Sendebestätigung zu widersprechen und verbindlich zu erklären, dass die übermittelten / heruntergeladenen Daten vollständig  gelöscht und weder weitergegeben, noch anderweitig gespeichert, ausgedruckt oder verwendet wurden. 1.3 Reklamationen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller schriftlich  mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung. Bei  unterlassener Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen. 1.4 Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie bietet in erster Linie umfangreiche Serviceleistungen hinsichtlich ausführlicher  Dokumentationen, der Auswahl von Bildmaterial sowie der Zurverfügungstellung digitalisierter Bilddateien an. Ausgewähltes  Bildmaterial wird in Form von qualitativ hochwertigen Druckvorlagen (auch in digitalisierter Form) und ausführlicher Dokumentation  geliefert. Ergänzend werden solche Nutzungsrechte, die Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie vom Fotografen oder bildenden  Künstler erwerben konnte, auf Wunsch dem Besteller im Rahmen der von ihm angegebenen Nutzung eingeräumt. Geliefertes  Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie bzw. der Urheber. Dies gilt unabhängig davon, ob  das Material physisch oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt wurde und auch, wenn es der Bezieher über Dritte erhalten haben  sollte. Das Bildmaterial wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts (vgl.  Ziffer 3.) sowie unter Leistungsschutzrecht zur Verfügung gestellt. 1.5 Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem  Lieferschein genannten Frist zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher sofort zu löschen oder in anderer Weise zu vernichten.  Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist spätestens nach  Werkerstellung zurückzugeben bzw. zu löschen; sollte hierfür eine Frist von 90 Tagen überschritten werden, muss die ausdrückliche  Erlaubnis zur Verlängerung der Leih- bzw. Speicherungszeit von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie vor Ablauf eingeholt  werden. Honorare Jede Bestellung, jeder Bezug und jede Verwendung unseres Bildmaterials – unabhängig ob zu rein internen (Auswahl)-Zwecken  oder für Veröffentlichungen – ist honorarpflichtig, wie nachfolgend beschrieben:  2.1 Dokumentationshonorar Für alle Bildlieferungen und (elektronische/digitale) Bildübermittlungen und die damit verbundenen Kosten der Recherche,  Bildbeschaffung und zeitweiligen Überlassung des Bildmaterials berechnen wir ein Dokumentationshonorar, das sich nach Art und  Umfang des entstandenen Aufwandes errechnet und dessen Höhe den jeweils gültigen Preislisten von Stefan Diller - Wissenschaftliche  Photographie zu entnehmen ist.. Mit der Bezahlung dieses Dokumentationshonorars erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch  Eigentumsrechte. Versand- bzw. Übermittlungskosten fallen gesondert an. 2.2 Layouthonorar  Unser Dia / Ektachrom-Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine  Layoutgebühr berechnet. Entsprechendes behalten wir uns auch bei elektronischem Abruf und Ausdruck unserer Vorlage, auch ohne  dass eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt, vor. Dies betrifft Insbesondere die Zurverfügungstellung von High-Resolution  Bilddaten ohne sichtbares Watermarking.   2.3 Bildhonorar/Honorar für die Einräumung von Rechten am fotografischen Nutzungsrecht  2.3.1 Die Einräumung von Nutzungsrechten am fotografischen Urheberrecht wird stets zusätzlich berechnet (Bildhonorar). Weitere  Kosten für die evt. erforderliche Einholung ergänzender Nutzungsrechte anderer Urheber oder sonstiger Rechteinhaber sind hierin  nicht enthalten. 2.3.2 Das Bildhonorar ist auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei  Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen,  Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden, geschuldet. 2.3.3 Das Bildhonorar ist vorab zu vereinbaren. Es richtet sich nach Medium, Art, Umfang und Dauer der Nutzung. Erfolgt keine  Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden  Honorarsätzen von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist Stefan  Diller - Wissenschaftliche Photographie berechtigt, ein Pauschalhonorar für eine konkrete zeitliche, inhaltliche und örtliche Nutzung  zu berechnen oder die Nutzung zu verweigern. 2.3.4 Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang, Zeitraum und Geltungsbereich. Jede  weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf stets unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 2.3.5 Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein CD-Cover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für  das darauf erkennbare Bildmotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im  ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Die Nutzung ist nur nach  vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie erlaubt. Stefan Diller - Wissenschaftliche  Photographie ist hierbei über den genauen Verwendungszweck und –umfang zu informieren. 2.4 Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer und  Künstlersozialversicherungsabgabe.   2.5 Avise und Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers /  Titel des Bildes geleistet werden. Der Verwender hat Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie außerdem darüber zu informieren,  in welcher Publikation und an welcher Stelle das Bildmaterial verwendet wurde. Fehlen diese Angaben, wird eine zusätzliche  Aufwandsgebühr erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. 3. Uhrheber- und Verwertungsrechte  3.1 Grundsätzlich wird nur ein einfaches und nichtexklusives Nutzungsrecht am Urheberrecht des Fotografen, der das Bildmaterial  hergestellt hat, zu den im Lieferschein oder in der Rechnung genannten zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Maßgaben eingeräumt,  soweit nichts anderes bestimmt ist (z. B. in Fällen, in denen lediglich eine Reprovorlage geliefert wird). Die Rechteeinräumung erfolgt  unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Honorars.   3.2 Der Besteller hat bei der Bestellung - spätestens jedoch vor der technischen Verwendung der Bilder - Art, Umfang, Dauer und  Geltungsbereich der beabsichtigten Nutzung vollständig anzugeben. Die Nutzungsgenehmigung durch Stefan Diller - Wissenschaftliche  Photographie erfolgt stets ausschließlich bezogen auf die vom Besteller gemachten Angaben und ist nur wirksam, wenn sie schriftlich  erteilt wurde. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als  nicht erteilt. Nutzungsfreigaben, die pauschal für das „Internet“ oder die „Online-Nutzung“ erfolgen, gelten ausdrücklich nicht für  sämtliche elektronischen/digitalen Medien, wie bspw. CD-Rom oder sonstige Mulltimediaprodukte. 3.3 Die Nutzung darf nur in der Originalfassung des überlassenen Bildmaterials erfolgen. Bearbeitungen bedürfen stets der vorherigen  schriftlichen Zustimmung. Digitale Nachbearbeitung / Aufbereitung ist davon ausgenommen, solange der Bildinhalt nicht verändert  wird. Bei farb- und qualitätskontrollierten Bilddateien geschieht jede Nachbearbeitung, insbesondere bei kunsturheberrechtlich  geschützten Autoren, auf eigene Verantwortung. Eine etwaige Zustimmung von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ersetzt  nicht die ggf. erforderliche Zustimmung weiterer Rechteinhaber bei urheberrechtlich geschützten Werken. 3.4 Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, auch an andere Redaktionen eines  Verlages oder an konzernverbundene Unternehmen, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stefan Diller -  Wissenschaftliche Photographie gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen, die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen,  Vergrößerungen , Digitalausdrucken und die elektronische Speicherung oder Verarbeitungen von Bilddaten für Archiv- und sonstige  Zwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte außerhalb der Werkerstellung nicht gestattet. 3.5 Die elektronische/digitale Verarbeitung des Bildmaterials im Rahmen des vertraglich vereinbarten elektronischen Abrufs ist nur für  die eigenen Zwecke des Bestellers erlaubt. Das Bildmatereial darf nur für die Dauer der rechtmäßigen Nutzung gespeichert werden  und ist anschliessend sofort zu löschen. Jede Weitergabe ist unzulässig. 3.6 Wir behalten uns die Einräumung von sonstigen Rechten (z. B. an Verwertungsgesellschaften) ausdrücklich vor und erkennen  Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte (z. B.  Exklusivrechteklauseln), nicht an.   3.7 Bei Bildvorlagen, deren Bildinhalte weitere Urheberrechte berühren (z. B. bei abgelichteten Werken der bildenden und  darstellenden Kunst oder Filmwerken, die noch von der Schutzdauer des Urheberrechtsgesetzes umfaßt sind), sind die entsprechenden Nutzungsrechte sowie sonstige Veröffentlichungsgenehmigungen (z. B. vom Urheber, von Verwertungsgesellschaften, Sammlungen,  Museen etc.) vom Besteller bzw. Verwender selbst einzuholen. Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ist bemüht, den  Besteller über etwaige weitere Rechteinhaber auf Anfrage zu informieren. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Haftung von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ist im Zusammenhang mit derartigen Auskünften ausgeschlossen, sofern wir nicht  vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.   4. Agentur- und Urhebervermerk / Belegexemplar  4.1 Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrückllich einen Agentur- und Urbebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein  Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus  diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Dies gilt auch bei der Verwendung in der Werbung  oder bei Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen (auch digitalen) Medien, falls keine ausdrückliche  Sondervereinbarung getroffen wurde. 4.2 Bei elektronischer/digitaler Verarbeitung des Bildmaterials ist der Agentur- und Urhebervermerk derart mit den Bilddaten zu  verknüpfen, daß die Angaben auch bei Übertragung und öffentlicher Wiedergabe erhalten bleiben.   4.3 Von jeder Veröffentlichung im Druck sind Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei  vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Über sämtliche weiteren Verwendungen ist schriftlich unter  Angabe der genauen Fundstelle (Publikation, Seitenzahl; im Internet: Domain, Rubrik) Auskunft zu erteilen.   5. Haftung von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie  Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie haftet nicht für Schäden, die dem Besteller / Verwender dadurch entstehen, dass dritte  Rechteinhaber Ansprüche geltend machen, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Freigabeerklärung  abgegeben oder die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie  allgemein erteilte Freigabeerklärung zur Verwendung des Bildmaterials (Nutzungsrechteeinräumung) bezieht sich allein auf die  Freigabe in Bezug auf solche Rechte, die von Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie wahrgenommen werden. Sie beeinhaltet  ausdrücklich nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder weitere Rechteinhaber von abgebildeten urheberrechtlich  geschützten Gegenständen in eine Nutzung durch den Besteller eingewilligt haben. 6. Haftung des Bestellers  6.1 Der Besteller / Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.  Er trägt ferner die Verantwortung für die Betextung, für Verfälschungen in Bild und Wort, Entstellungen des urheberrechtlich  geschützten Werkes, insbesondere durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, sowie  Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen oder allgemeine Persönlichkeitsreche verletzen können. Dies  gilt insbesondere bei abredewidriger oder sinnentstellender Verwendung von Bild und Text. 6.2 Der Besteller haftet gegenüber Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie für jede ungenehmigte oder rechtsverletzende  Verwendung des Bildmaterials, insbesondere wegen unerlaubter Weitergabe, Überschreiten des vereinbarten Nutzungszwecks oder  –umfangs, fehlenden Agentur- / Urhebervermerkes oder Entstellung.   6.3 Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter (vgl. insbes. Ziffern 3.7.; 6.1.) stellt der Besteller Stefan Diller - Wissenschaftliche  Photographie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 6.4 Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Besteller. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung  sowie für unsachgemäße und mangelhafte Verpackungen liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung  zu Schadenersatz, auch dann, wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.  Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. Etwaige Verwaltungskosten unsererseits  gehen zu Lasten des Bestellers. 6.5 Der Besteller haftet für die Tilgung der digitalen Bilddaten nach Verwendung / Werkerstellung und im Falle der Nichtverwendung.  7. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz  7.1 Bei unberechtigter Verwendung (insbesondere auch bei der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs), Entstellung oder  Weitergabe unseres Bildmaterials in analoger oder digitaler Form, bei unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, bei  unberechtigter Fertigung von Dia-Duplizierungen, Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers (auch in elektronischer/digitaler Form) sowie bei Weitergabe derselben an Dritte verlangen wir vorbehaltlich des üblichen  Nutzungshonorars Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (zB auf Basis der von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing  ermittelten Bildhonorare oder unserer Preisliste).  7.2 Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen  Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. 7.3 Unterbleibt die Mitteilung über die Verwendung, berechnet Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie ein Honorar für  Medienkontrolle sowie einen Zuschlag in Höhe von 200 % für die ungenehmigte Nutzung auf die nach unserer Preisliste zu  berechnenden Honorare. 7.4 Zusätzlich zum Nutzungshonorar können sogenannte Blockierungskosten erhoben werden, wenn physisches Bildmaterial, an dem  der Besteller Nutzungsrechte erworben und / oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab  Empfang bzw. der gemäß Ziffer 1.5. vereinbarten Frist nicht zurückgegeben wird. Die Blockierungskosten nach Fristüberschreitung  betragen pro Stück und angefangenen Monat € 15,- bei Farbdias und € 8,- bei Schwarz/Weiß-Fotos.  7.5 Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadenersatz zu leisten. Für bis zur Unbrauchbarkeit beschädigte  bzw. verlorene Bildvorlagen ist der Schaden bis zur Höhe der Gesamtkosten für die tatsächliche Wiederbeschaffung einer Aufnahme  bis zum Höchstbetrag von € 500,- zu ersetzen. Für wiederherstellbare Duplikatdias betragen die Kosten € 150,- für Schwarzweiß-Fotos  € 25,-. Archiv – und Handabzüge von Autorenfotografien gelten als nicht autorisiert; im Falle einer Einlieferung in den Kunsthandel  verlangen wir in Bezug auf die Werks- und Sammler-Markt-Pflege Schadenersatz sowie die Auskehrung des Erlöses.  7.6 Die jeweiligen Beträge gelten als vereinbart, ohne dass Stefan Diller - Wissenschaftliche Photographie die Höhe des Schadens im  einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Weitergehende  Schadenersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des für den Fall des Verlustes / Zerstörung vorgesehenen  Schadensersatzes) bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden  nachzuweisen. 8. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges   8.1 Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 14 Tagen zahlbar. 8.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Würzburg, soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder  öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 8.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes, auch im Falle von Auslandslieferungen.
ollten einzelne  Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre  Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten  kommt.   Stefan Diller, Würzburg, den 21.08.2011  Site Notice        GTC